Im Folgenden versuchen wir einen Überblick über häufig aufkommende Fragen bezüglich geplanter Bauvorhaben unter der Einhaltung des Denkmalschutzes in Bayern zu geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle hier gemachten Angaben lediglich zur Information dienen sollen und KEINE RECHTSGÜLTIGKEIT daraus abgeleitet werden kann, weiterhin genügen sie keinem Anspruch auf VOLLSTÄNDIGKEIT. Dargestellt sind lediglich unsere Erfahrungswerte. Für eine rechtsichere Beratung in diesem Bereich verweisen wir an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die für Sie zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Bitte beachten Sie des Weiteren, dass denkmalschutzrechtliche Bestimmungen zwischen den verschiedenen Bundesländern variieren.

 

 


Muss bei jedem Bauvorhaben eine Grabungsfirma beauftragt werden?

Nein, dies ist nur dann der Fall, wenn ihr Baugrundstück o.Ä. in einem Bereich eines eingetragenen oder vermuteten Bodendenkmals liegt. Wenn dieses durch die bevorstehenden Bodeneingriffe berührt oder zerstört werden könnte, wird es von der unteren Denkmalschutzbehörde mit einer archäologische Untersuchung bzw. Begleitung beauflagt (Siehe BayDSchG., Art.7,1).

 

 

Was bezeichnet der Begriff des Denkmals bzw. Bodendenkmals eigentlich?
Allgemein gilt: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“

Das Bayerischen Denkmalschutzgesetz definiert den Begriff des Bodendenkmalswie wie folgt:

„Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.“
(Siehe BayDSchG., Art.1, 1;4; http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-1)

 

 

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Grundsätzlich sind nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz Art. 7-9; Bodeneingriffe in bestehende Bodendenkmäler erlaubnispflichtig. Das Bauen in solchermaßen ausgewiesenen Flächen ist demnach nur mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis möglich, welche von der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgestellt werden kann. Ohne eine solche Erlaubnis darf keinerlei Bodeneingriff erfolgen – und mit ihr darf er nur unter fachlicher Aufsicht durch eine qualifizierte Grabungsfirma vorgenommen werden, die sich dann vor Ort um die Dokumentation der Bodendenkmäler kümmert. Diese Dokumentation soll hernach das durch den Eingriff meist ganz oder teilweise zerstörte Bodendenkmal ersetzen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern in sechsstelliger Höhe geahndet werden.

 

 

An wen wende ich mich, um zu erfahren, ob mein Bauvorhaben in ein Bodendenkmal eingreifen könnte?
Bei der Prüfung Ihres Bauantrages wird das angegebene Flurstück mit der Liste der verzeichneten Denkmäler abgeglichen und im Falle einer Übereinstimmung das Bauvorhaben denkmalrechtlich durch die untere Denkmalschutzbehörde beauflagt. Auch das Bauen in Verdachtsflächen oder in Flächen mit Bodendenkmalnähe kann unter Umständen zu einer Beauflagung führen.

Im Vorfeld kann der Bauherr eigene Recherchen betreiben und die genaue Situation entweder bei der zuständigen Fachbehörde erfragen oder sich selbst online über den Bayerischen Denkmalatlas informieren, ob das eigene Bauvorhaben Flächen beeinträchtigt, die unter Schutz stehen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Objekte, die dort nicht verzeichnet sind, Denkmäler sein können. Auch die beauftragten Architekt*innen oder Ingenieur*innen sind sollten hier als Ansprechpartner dienen. Informationen zum Denkmalatlas finden Sie unter folgendem Link: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY/Be571/Be571/Be571

 

 

Wofür bin ich als Auftraggeber*in verantwortlich, falls mein Bauvorhaben beauflagt wird? Wer übernimmt die Kosten für etwaige archäologische Untersuchungen?
Auftraggeber*innen müssen zunächst eine Grabungserlaubnis einholen bzw. sich um die denkmalrechtliche Erlaubnis bemühen. Als sogenannter Veranlasser haben Sie in diesem Fall auch die finanzielle Last der durch die Beauflagung erforderlichen Grabungsmaßnahmen zu tragen. Für die Einhaltung der Bestimmungen, welche mit der denkmalrechtlichen Erlaubnis einhergehen, ist der Bauherr ebenfalls verantwortlich. Den vor Ort arbeitenden Archäologen muss die Dokumentation der anfallenden Befunde ermöglicht werden.

 

 

Mit welchen Beeinträchtigungen muss ich als Bauherr rechnen, falls mein Bauvorhaben denkmalrechtlich beauflagt wird? Welche zusätzlichen Planungen sind notwendig?
Durch den Schutz, den die Denkmäler genießen, sollte der Umgang mit ihnen bereits bei der Planung des Bauvorhabens zwingend mit einfließen. Das Landesamt für Denkmalpflege berät den Bauherren z.B. auch im Hinblick auf die Möglichkeiten, das betroffene Denkmal soweit durchführbar zu erhalten. Normalerweise wird der Bauherr durch die Einbindung einer Grabungsfirma damit rechnen müssen, dass die Abläufe auf der Baustelle an diese Kooperation angepasst werden. Die Auflagen der Fachbehörden, deren Erfüllung durch die Auftrag Gebenden ermöglicht werden muss, können unter Umständen zu vom „normalen“ Baubetrieb abweichenden Verfahren oder zu zeitlichem Mehrbedarf führen. Die Berücksichtigung dieser Tatsachen schon bei der Planung kann alle Beteiligten vor Konflikten und Frust bewahren.

 


Wie lange dauern archäologische Untersuchungen im Rahmen eines Bauvorhabens?

Früher hieß es „Keiner kann in den Boden schauen“. Heutzutage ist man dazu sehr wohl in der Lage, dennoch lässt sich auch mit bildgebenden Methoden keine verlässliche Aussage über die Komplexität und Dauer einer anschließend durchzuführenden Grabung machen.
Diese ist vom Umfang der jeweiligen Baufläche, von der Dichte und Qualität der Befunde, der Tiefe bis in welche Befunde auftretten, der Witterung und anderen Faktoren abhängig. Grundsätzlich führen wir jede Untersuchung so Zeit- und Kosteneffizient wie möglich durch.

 

 

Wer kann mir eine Einschätzung zu den bevorstehenden Mehrkosten geben? Gibt es Zuschüsse?
Eine fachgerechte Beratung diesbezüglich ist bei den zuständigen Fachbehörden zu erhalten. Sie klären auch über Möglichkeiten einer finanziellen Entlastung oder indirekter Zuschüsse auf.

 

 

Wie kann ich mir die Arbeit einer Grabungsfirma vor Ort vorstellen?
Die Durchführung einer archäologischen Baubegleitung, Rettungsgrabung oder Ausgrabung erfolgt nach streng definierten Richtlinien. Normalerweise folgt die eigentliche Ausgrabung auf einen vorherigen Oberbodenabtrag, der unter Begleitung stattfindet und durch den die Fläche nach Befunden abgesucht wird. Die nun folgenden Arbeiten haben die Dokumentation der angetroffenen Befunde zum Inhalt – hierzu werden verschiedene Methoden wie etwa die zeichnerische und vermessungstechnische Aufnahme derselben sowie eine beschreibende und fotographische Dokumentation angewandt. Im Idealfall können alle Befunde in ihrer maximalen Ausdehnung in die Tiefe verfolgt werden; hier wird durch die Mitarbeiter der Grabungsfirma von Hand gearbeitet. Nach Abschluss der archäologischen Feldarbeiten kann dann die Fläche für den weiteren Bauablauf seitens des Bauträgers von dem Landesamt für Denkmalpflege freigegeben werden. Bei einer archäologischen Baubegleitung hingegen wird die Dokumentationsarbeit der Grabungsfirma meist mit den Arbeiten der Baufirma verzahnt und läuft zeitgleich mit den Bauarbeiten ab.

 

 

Wie ist das Eigentum an etwaigen Funden geregelt?
Hierfür findet sich die entsprechende Regelung im § 984 BGB. Der Grundstückseigentümer hat vollen Anspruch auf die geborgenen Funde. Jedoch hat das Landesamt für Denkmalpflege nach Art. 9 BayDSchG ein Recht auf befristete Überlassung der Funde. Daher gehen die Funde, nachdem sie von uns gereinigt, konserviert, datiert, verpackt und katalogisiert wurden zur Erfassung und Auswertung jedoch zunächst an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege.

 

 

 

Links für weiterführende Informationen:
http://www.blfd.bayern.de/
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY/Be571/Be571/Be571