{"id":84,"date":"2018-06-16T11:44:08","date_gmt":"2018-06-16T11:44:08","guid":{"rendered":"http:\/\/217.91.10.2\/wordpress\/?page_id=84"},"modified":"2021-11-11T10:03:39","modified_gmt":"2021-11-11T10:03:39","slug":"infos-fur-bauherren-architekten-und-planungsbeauftragte","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/217.91.10.2\/wordpress\/infos-fur-bauherren-architekten-und-planungsbeauftragte\/","title":{"rendered":"Infos f\u00fcr Bauherren, Architekten und Planungsbeauftragte"},"content":{"rendered":"<p>Im Folgenden versuchen wir einen \u00dcberblick \u00fcber h\u00e4ufig aufkommende Fragen bez\u00fcglich geplanter Bauvorhaben unter der Einhaltung des Denkmalschutzes in Bayern zu geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle hier gemachten Angaben lediglich zur Information dienen sollen und KEINE RECHTSG\u00dcLTIGKEIT daraus abgeleitet werden kann, weiterhin gen\u00fcgen sie keinem Anspruch auf VOLLST\u00c4NDIGKEIT. Dargestellt sind lediglich unsere Erfahrungswerte. F\u00fcr eine rechtsichere Beratung in diesem Bereich verweisen wir an das Bayerische Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege oder die f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde. Bitte beachten Sie des Weiteren, dass denkmalschutzrechtliche Bestimmungen zwischen den verschiedenen Bundesl\u00e4ndern variieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><br \/>\nMuss bei jedem Bauvorhaben eine Grabungsfirma beauftragt werden?<\/strong><br \/>\nNein, dies ist nur dann der Fall, wenn ihr Baugrundst\u00fcck o.\u00c4. in einem Bereich eines eingetragenen oder vermuteten Bodendenkmals liegt. Wenn dieses durch die bevorstehenden Bodeneingriffe ber\u00fchrt oder zerst\u00f6rt werden k\u00f6nnte, wird es von der unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde mit einer arch\u00e4ologische Untersuchung bzw. Begleitung beauflagt (Siehe BayDSchG., Art.7,1).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was bezeichnet der Begriff des Denkmals bzw. Bodendenkmals eigentlich?<\/strong><br \/>\nAllgemein gilt: \u201eDenkm\u00e4ler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, k\u00fcnstlerischen, st\u00e4dtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.\u201c<\/p>\n<p>Das Bayerischen Denkmalschutzgesetz definiert den Begriff des Bodendenkmalswie wie folgt:<\/p>\n<p>\u201eBodendenkm\u00e4ler sind bewegliche und unbewegliche Denkm\u00e4ler, die sich im Boden befinden oder befanden.\u201c<br \/>\n(Siehe BayDSchG., Art.1, 1;4; <a href=\"http:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayDSchG-1\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">http:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayDSchG-1<\/a>)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?<\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich sind nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz Art. 7-9; Bodeneingriffe in bestehende Bodendenkm\u00e4ler erlaubnispflichtig. Das Bauen in solcherma\u00dfen ausgewiesenen Fl\u00e4chen ist demnach nur mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis m\u00f6glich, welche von der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde ausgestellt werden kann. Ohne eine solche Erlaubnis darf keinerlei Bodeneingriff erfolgen &#8211; und mit ihr darf er nur unter fachlicher Aufsicht durch eine qualifizierte Grabungsfirma vorgenommen werden, die sich dann vor Ort um die Dokumentation der Bodendenkm\u00e4ler k\u00fcmmert. Diese Dokumentation soll hernach das durch den Eingriff meist ganz oder teilweise zerst\u00f6rte Bodendenkmal ersetzen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bu\u00dfgeldern in sechsstelliger H\u00f6he geahndet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>An wen wende ich mich, um zu erfahren, ob mein Bauvorhaben in ein Bodendenkmal eingreifen k\u00f6nnte?<\/strong><br \/>\nBei der Pr\u00fcfung Ihres Bauantrages wird das angegebene Flurst\u00fcck mit der Liste der verzeichneten Denkm\u00e4ler abgeglichen und im Falle einer \u00dcbereinstimmung das Bauvorhaben denkmalrechtlich durch die untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde beauflagt. Auch das Bauen in Verdachtsfl\u00e4chen oder in Fl\u00e4chen mit Bodendenkmaln\u00e4he kann unter Umst\u00e4nden zu einer Beauflagung f\u00fchren.<\/p>\n<p>Im Vorfeld kann der Bauherr eigene Recherchen betreiben und die genaue Situation entweder bei der zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rde erfragen oder sich selbst online \u00fcber den Bayerischen Denkmalatlas informieren, ob das eigene Bauvorhaben Fl\u00e4chen beeintr\u00e4chtigt, die unter Schutz stehen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Objekte, die dort nicht verzeichnet sind, Denkm\u00e4ler sein k\u00f6nnen. Auch die beauftragten Architekt*innen oder Ingenieur*innen sind sollten hier als Ansprechpartner dienen. Informationen zum Denkmalatlas finden Sie unter folgendem Link: <a href=\"http:\/\/geoportal.bayern.de\/bayernatlas-klassik\/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY\/Be571\/Be571\/Be571\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">http:\/\/geoportal.bayern.de\/bayernatlas-klassik\/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY\/Be571\/Be571\/Be571<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wof\u00fcr bin ich als Auftraggeber*in verantwortlich, falls mein Bauvorhaben beauflagt wird? Wer \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr etwaige arch\u00e4ologische Untersuchungen?<\/strong><br \/>\nAuftraggeber*innen m\u00fcssen zun\u00e4chst eine Grabungserlaubnis einholen bzw. sich um die denkmalrechtliche Erlaubnis bem\u00fchen. Als sogenannter Veranlasser haben Sie in diesem Fall auch die finanzielle Last der durch die Beauflagung erforderlichen Grabungsma\u00dfnahmen zu tragen. F\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen, welche mit der denkmalrechtlichen Erlaubnis einhergehen, ist der Bauherr ebenfalls verantwortlich. Den vor Ort arbeitenden Arch\u00e4ologen muss die Dokumentation der anfallenden Befunde erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mit welchen Beeintr\u00e4chtigungen muss ich als Bauherr rechnen, falls mein Bauvorhaben denkmalrechtlich beauflagt wird? Welche zus\u00e4tzlichen Planungen sind notwendig?<\/strong><br \/>\nDurch den Schutz, den die Denkm\u00e4ler genie\u00dfen, sollte der Umgang mit ihnen bereits bei der Planung des Bauvorhabens zwingend mit einflie\u00dfen. Das Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege ber\u00e4t den Bauherren z.B. auch im Hinblick auf die M\u00f6glichkeiten, das betroffene Denkmal soweit durchf\u00fchrbar zu erhalten. Normalerweise wird der Bauherr durch die Einbindung einer Grabungsfirma damit rechnen m\u00fcssen, dass die Abl\u00e4ufe auf der Baustelle an diese Kooperation angepasst werden. Die Auflagen der Fachbeh\u00f6rden, deren Erf\u00fcllung durch die Auftrag Gebenden erm\u00f6glicht werden muss, k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden zu vom \u201enormalen\u201c Baubetrieb abweichenden Verfahren oder zu zeitlichem Mehrbedarf f\u00fchren. Die Ber\u00fccksichtigung dieser Tatsachen schon bei der Planung kann alle Beteiligten vor Konflikten und Frust bewahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><br \/>\nWie lange dauern arch\u00e4ologische Untersuchungen im Rahmen eines Bauvorhabens? <\/strong><br \/>\nFr\u00fcher hie\u00df es \u201eKeiner kann in den Boden schauen\u201c. Heutzutage ist man dazu sehr wohl in der Lage, dennoch l\u00e4sst sich auch mit bildgebenden Methoden keine verl\u00e4ssliche Aussage \u00fcber die Komplexit\u00e4t und Dauer einer anschlie\u00dfend durchzuf\u00fchrenden Grabung machen.<br \/>\nDiese ist vom Umfang der jeweiligen Baufl\u00e4che, von der Dichte und Qualit\u00e4t der Befunde, der Tiefe bis in welche Befunde auftretten, der Witterung und anderen Faktoren abh\u00e4ngig. Grunds\u00e4tzlich f\u00fchren wir jede Untersuchung so Zeit- und Kosteneffizient wie m\u00f6glich durch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer kann mir eine Einsch\u00e4tzung zu den bevorstehenden Mehrkosten geben? Gibt es Zusch\u00fcsse?<\/strong><br \/>\nEine fachgerechte Beratung diesbez\u00fcglich ist bei den zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden zu erhalten. Sie kl\u00e4ren auch \u00fcber M\u00f6glichkeiten einer finanziellen Entlastung oder indirekter Zusch\u00fcsse auf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie kann ich mir die Arbeit einer Grabungsfirma vor Ort vorstellen?<\/strong><br \/>\nDie Durchf\u00fchrung einer arch\u00e4ologischen Baubegleitung, Rettungsgrabung oder Ausgrabung erfolgt nach streng definierten Richtlinien. Normalerweise folgt die eigentliche Ausgrabung auf einen vorherigen Oberbodenabtrag, der unter Begleitung stattfindet und durch den die Fl\u00e4che nach Befunden abgesucht wird. Die nun folgenden Arbeiten haben die Dokumentation der angetroffenen Befunde zum Inhalt &#8211; hierzu werden verschiedene Methoden wie etwa die zeichnerische und vermessungstechnische Aufnahme derselben sowie eine beschreibende und fotographische Dokumentation angewandt. Im Idealfall k\u00f6nnen alle Befunde in ihrer maximalen Ausdehnung in die Tiefe verfolgt werden; hier wird durch die Mitarbeiter der Grabungsfirma von Hand gearbeitet. Nach Abschluss der arch\u00e4ologischen Feldarbeiten kann dann die Fl\u00e4che f\u00fcr den weiteren Bauablauf seitens des Bautr\u00e4gers von dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege freigegeben werden. Bei einer arch\u00e4ologischen Baubegleitung hingegen wird die Dokumentationsarbeit der Grabungsfirma meist mit den Arbeiten der Baufirma verzahnt und l\u00e4uft zeitgleich mit den Bauarbeiten ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie ist das Eigentum an etwaigen Funden geregelt?<\/strong><br \/>\nHierf\u00fcr findet sich die entsprechende Regelung im \u00a7 984 BGB. Der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer hat vollen Anspruch auf die geborgenen Funde. Jedoch hat das Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege nach Art. 9 BayDSchG ein Recht auf befristete \u00dcberlassung der Funde. Daher gehen die Funde, nachdem sie von uns gereinigt, konserviert, datiert, verpackt und katalogisiert wurden zur Erfassung und Auswertung jedoch zun\u00e4chst an das zust\u00e4ndige Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Links f\u00fcr weiterf\u00fchrende Informationen:<\/strong><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.blfd.bayern.de\/\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">http:\/\/www.blfd.bayern.de\/<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayDSchG\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">http:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayDSchG<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/geoportal.bayern.de\/bayernatlas-klassik\/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY\/Be571\/Be571\/Be571\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">http:\/\/geoportal.bayern.de\/bayernatlas-klassik\/Be5Mi2AqIEElVYq24g-FdILuNmZ4u_Badzx4TSGO5045NZ3pRiOXnkZPp-kYNLZH9qWQbaca2kj07suvYa02Hwdx1uAf8Dj_MnJSrLlzR05AZOuRo4xMORIneCSSkpFd8nhEsj_eLjY\/Be571\/Be571\/Be571<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Folgenden versuchen wir einen \u00dcberblick \u00fcber h\u00e4ufig aufkommende Fragen bez\u00fcglich geplanter Bauvorhaben unter der Einhaltung des Denkmalschutzes in Bayern zu geben. 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